Seit 1993 wurde in Deutschland ein Gesetz in Kraft gesetzt, welches ein Verwendungsverbot von Asbest verordnet. 1 Nur Abbruch-, Sanierungs- und Instanthaltungsarbeiten sind lediglich erlaubt.
Asbest ist nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern auch für unsere Gesundheit. Es ist wichtig, dass all die Häuser, die Asbest enthalten müssen demnach saniert werden, um sich selbst zu schützen.
1 IFA – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) (dguv.de)